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Im Kernkraftbereich wurde für Arbeiten an einem stehenden Behälter ein Gerüst benötigt, welches zur Hälfte feststehend auszubilden war und zur anderen Hälfte fahrbar sein musste. Nach dem Einstellen des Behälters konnte so das Gerüst zur Durchführung der Arbeiten geschlossen werden. Ein Teil des Gerüstes musste zur Durchführung eines Schleusenwagens überbrückbar sein (Schnitte A-A und B-B im Bereich des Gitterträgers).
Entwurf, Nachweis und Darstellung des Tragsystems und der Belagelemente. Beschreibung der Randbedingungen für die Nutzung.